Einschulungsuntersuchung
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Alle Kinder müssen vor der Einschulung ärztlich untersucht werden. Diese Untersuchung wird vom Gesundheitsamt durchgeführt und dient der Feststellung, ob die Kinder die nötige Schulreife haben. Es werden Befunde zu Körpergröße, Gewicht, grob- und feinmotorischen Fähigkeiten, internistischen- und orthopädischen Untersuchungen sowie dem Impfstatus erhoben. Außerdem werden ein Seh-, Farbseh- und Hörtest durchgeführt.
Die Einladung erfolgt nach Geburtsdatum und nicht alphabetisch.
Sollten sich in einem der Bereiche Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen ergeben, so wird dies mit den Eltern besprochen und es werden Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen bzw. Förderung oder Therapie gegeben.
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Ansprechpartner
Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3502
E-Mail: gesundheitsamt@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
Ihr Kind ist schulpflichtig.
Ihr Kind soll vorzeitig eingeschult werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 35 Abs. 2 (vorzeitige Einschulung), § 35 Abs. 3 (Zurückstellung), § 54 SchulG:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524
§ 1 Abs. 4 AO-GS:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000190
§ 12 Abs. 2 Satz 3 ÖGDG NRW:
Verfahrensablauf
- Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
- Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.
Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Wir möchten uns gerne ein umfassendes Bild vom Entwicklungsstand und möglichen Erkrankungen Ihres Kindes machen. Bringen Sie deshalb bitte zu allen Untersuchungen die unter Unterlagen benannten Dokumente mit!
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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