Entsorgungsnachweis Bestätigung Freistellung

    Entsorgungsnachweis Bestätigung Freistellung

    Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und müssen sich einen Entsorgungsnachweis genehmigen lassen? Sofern Ihr Entsorger für das privilegierte Verfahren zugelassen ist, wird Ihr Nachweis nach Bundesrecht ohne behördliche Bestätigung gültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Wer (Boden-)Material von über 500 m³ auf oder in den Boden einbringen will, muss dies gemäß § 6 Abs. 8 Bundesbodenschutzverordnung, neue Fassung (BBodSchV, n.F.) der zuständigen Bodenschutzbehörde anzeigen. Diese Bestimmungen richten sich an diejenigen, die Materialien auf oder in den Boden einbringen, wie Antragsteller, Nutzer und Durchführende (z. B. Bauunternehmer).

    Bei Anschüttungen gelten folgende Regelungen:

    • Im Außenbereich mit Höhe/Tiefe > 2 m oder Fläche > 400 m²
    • im Innenbereich mit Höhe/Tiefe > 2 m oder Fläche > 30 m²

    ist ein Bauantrag beim Bauamt nach § 62 Abs. 1 Ziffer 9 BauO NRW einzureichen, das ggf. das Umweltamt einbezieht.

    Bei anderen Anschüttungen im Außenbereich/Innenbereich ist die Untere Bodenschutzbehörde federführend. Sie prüft die Zuständigkeit innerhalb des Umweltamtes abhängig von Art und Ausmaß der Anschüttung.

    Wenn bei einer Maßnahme 500 m³ oder mehr Bodenmaterial ein- oder aufgebracht werden, ist der Vordruck "Antrag auf Auffüllung von Bodenmaterial" zu verwenden. Dadurch erhält die Untere Bodenschutzbehörde einen Überblick über Herkunft, Art und Zusammensetzung des Materials.

    Maßnahmen zur Bodenverbesserung sind ggfs. durch Nachweise über die stoffliche Eignung der Böden zu erbringen. Der Umfang von Untersuchungsmaßnahmen ist vorab mit der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Hamm abzustimmen.

    Die Regelungen der BBodSchV, n.F. gelten nicht für die Zwischenlagerung und Umlagerung von Bodenmaterial auf Grundstücken im Rahmen der Errichtung oder des Umbaus von Anlagen, wenn das Bodenmaterial am Herkunftsort wiederverwendet wird.

    Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Umweltamtes der Stadt Hamm gerne zur Verfügung.

     

    Um Ihre Auffüllung von Bodenmaterial anzuzeigen, nutzen Sie unseren >>>Online-Antrag.

     

    Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig und kostet zurzeit min. 200 Euro.

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    Version

    Technisch geändert am 13.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7101

    Fax: 02381 17-2931

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorgeschriebene Formulare der Nachweisverordnung ( Verantwortlichen Erklärung durch den Erzeuger (DEN, VE, DA), Annahmeerklärung (AE))
    • inklusive geeigneter Deklarationsanalyse

    Formulare

    • Formularbezeichnung: Verantwortlichen Erklärung durch den Erzeuger (DEN, VE, DA), Annahmeerklärung (AE)
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Nur elektronisch über das elektronische Nachweisverfahren möglich
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Zugang zum elektronischen Nachweisverfahren durch ein Postfach direkt bei der Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS) bzw. über einen Provider.
    Für die notwendige elektronische Signatur der Nachweisdokumente ist eine elektronische Signaturkarte notwendig. Diese Signaturkarte ist bei verschiedenen Anbietern erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    • Erstellung der Verantwortlichen Erklärung (DEN, VE, DA) durch den Erzeuger,
    • Ergänzung der Nachweiserklärung mit der Annahmeerklärung (AE) des Entsorgers,
    • Einreichung des elektronischen Nachweises bei der Entsorgerbehörde,

    Fristen

    Die privilegierten Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Entsorgung gültig sein.
    Nach Landesrecht ist eine Entsorgung von andienungspflichtigen Abfällen erst nach Vorlage der Zuweisung möglich.
    Ein Nachweis kann maximal fünf Jahre gültig sein.
    Die Fristen für die Übersendung der elektronischen Begleitscheine durch den Entsorger betragen 10 Kalendertage.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Zu vielen grundsätzlichen Fragen des Nachweisverfahrens finden Sie Informationen auf folgenden Seiten:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de