Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ausgefülltes Antragsformular
Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Behörde, ob der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.
Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 12 Wochen andauern.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gibt es eine Altersbegrenzung?
Der Antragsteller muss mindestens 21 Jahre alt sein und über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung verfügen. Im Einzelfall kann eine Ausnahme vom Alterserfordernis gem. § 27 Abs. 5 SprengG beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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