Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die untere Denkmalbehörde der Stadt Paderborn informiert Denkmaleigentümer und interessierte Bürgerinnen und Bürger über alle Fragen zum Denkmalschutz, zur Denkmalpflege und zum Denkmalrecht. Grundlage ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen.

    Wir beraten Sie zu Fragen des Denkmalschutzes, erteilen denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse, geben Fachstellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren ab und erteilen für Baudenkmäler und besonders erhaltenswürdige Bausubstanz Ausnahmen von den Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanungsamt - Stadtgestaltung / Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de