Angaben zum Denkmal Aufnahme
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Ihr erster Ansprechpartner in Denkmalangelegenheiten ist die Untere Denkmalbehörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Hauptaufgabe der Oberen Denkmalbehörde des Kreises Gütersloh für die kleinen kreisangehörigen Gemeinden (Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold, Werther) ist:
- Technische Beratung
- Beratung am Denkmal
- Beratung im Baugenehmigungsverfahren
- Zusammenarbeit mit dem LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen
Weiterhin gibt der Kreis Gütersloh als Obere Denkmalbehörde rechtliche Auskünfte in denkmalrechtlichen Verfahren, z.B. hinsichtlich:
- Steuerbescheinigungen
- Unterschutzstellungsverfahren
- Erlaubnisverfahren
- Erhaltungsverpflichtungen
Des Weiteren ist der Kreis Gütersloh im Rahmen der Wohnungsbauförderung auch für die Förderung selbst genutzter Denkmäler und erhaltenswerter Gebäude zuständig.
Bei nicht zu Wohnzwecken genutzten denkmalwerten Gebäuden besteht die Möglichkeit der Förderung über die Hausbank/NRW.Bank.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh