Angaben zum Denkmal Aufnahme
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Herzogenrath ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz. So können hier Anträge zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) gestellt werden sowie Anträge zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG.
Sie können die denkmalschutzrechtliche Genehmigung auch online beantragen. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG
Voraussetzung zur Erteilung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG ist unter anderem die vorläufige bzw. endgültige Eintragung als Baudenkmal oder Lage innerhalb einer rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzung. Zudem muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Arbeiten, die ohne Erlaubnis durchgeführt oder begonnen wurde, sind nicht bescheinigungsfähig. Dies gilt auch, wenn eine Erlaubnis nachträglich erteilt wurde.
Zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen zählen unter anderem:
- Reparaturen sowie Erneuerungen der Dacheindeckung und Dachentwässerung,
- Putz- und Malerarbeiten sowohl innen als auch außen,
- Erneuerung der Heizungs- und Elektroinstallation,
- Aufarbeitung bzw. Erneuerung von Belägen,
- Instandhaltungsarbeiten, wie beispielsweise die Sanierung von Fachwerken
Jegliche Anschaffungs- und Finanzierungskosten für Baudenkmäler und das Grundstück sind grundsätzlich nicht bescheinigungsfähig. Gleiches gilt für Leistungen und Arbeiten, die unentgeltlich erbracht wurden sowie Kosten für Außenanlagen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Baudenkmals sind. Auch Kosten für Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise Möbel oder Lampen, werden nicht berücksichtigt.
Gebühren:
Gemäß Verwaltungsgebührenordnung ist für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung eine Gebühr zu entrichten. Derzeit beträgt die Gebühr
- 1 % der bescheinigten Aufwendungen bis 250.000 Euro.
- ggf. zuzüglich 0,5 % der Aufwendungen zwischen 250.000 bis 500.000 Euro
- zuzüglich 0,25 % der Aufwendungen über 500.000 Euro
Bescheinigungen für Aufwendungen unter 5000 Euro sind gebührenfrei.
Unterstützung von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen
Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern sowie zahlreiche Ehrenamtliche leisten einen großen Beitrag zum dauerhaften Erhalten unseres kulturellen Erbes. Dazu setzen sie sich mit hohem persönlichen, ideellen, fachlichen und finanziellen Engagement ein.
Häufig wissen Eigentümerinnen und Eigentümer, potenzielle Erwerber von Denkmälern oder Vereine nicht, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Daher soll die nachfolgende Broschüre einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten in Form von Förderprogrammen, Darlehen und Steuererleichterungen bieten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Welche Unterlagen Sie weiterhin für die Antragstellung benötigen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Formularen.
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
- denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG
- Bescheinigung gem. § 40 DSchG
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Weiterhin steht das Denkmalverzeichnis der Stadt Herzogenrath als Download und zusätzlich als interaktive Kartenansicht zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath