Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Herzogenrath ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz. So können hier Anträge zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) gestellt werden sowie Anträge zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG.

    Sie können die denkmalschutzrechtliche Genehmigung auch online beantragen. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.

    Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG

    Voraussetzung zur Erteilung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG ist unter anderem die vorläufige bzw. endgültige Eintragung als Baudenkmal oder Lage innerhalb einer rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzung. Zudem muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Arbeiten, die ohne Erlaubnis durchgeführt oder begonnen wurde, sind nicht bescheinigungsfähig. Dies gilt auch, wenn eine Erlaubnis nachträglich erteilt wurde.

    Zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen zählen unter anderem:

    - Reparaturen sowie Erneuerungen der Dacheindeckung und Dachentwässerung,

    - Putz- und Malerarbeiten sowohl innen als auch außen,

    - Erneuerung der Heizungs- und Elektroinstallation,

    - Aufarbeitung bzw. Erneuerung von Belägen,

    - Instandhaltungsarbeiten, wie beispielsweise die Sanierung von Fachwerken

    Jegliche Anschaffungs- und Finanzierungskosten für Baudenkmäler und das Grundstück sind grundsätzlich nicht bescheinigungsfähig. Gleiches gilt für Leistungen und Arbeiten, die unentgeltlich erbracht wurden sowie Kosten für Außenanlagen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Baudenkmals sind. Auch Kosten für Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise Möbel oder Lampen, werden nicht berücksichtigt.

     

    Gebühren:

    Gemäß Verwaltungsgebührenordnung ist für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung eine Gebühr zu entrichten. Derzeit beträgt die Gebühr

    - 1 % der bescheinigten Aufwendungen bis 250.000 Euro.

    - ggf. zuzüglich 0,5 % der Aufwendungen zwischen 250.000 bis 500.000 Euro

    - zuzüglich 0,25 % der Aufwendungen über 500.000 Euro

    Bescheinigungen für Aufwendungen unter 5000 Euro sind gebührenfrei.

     

    Unterstützung von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen

    Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern sowie zahlreiche Ehrenamtliche leisten einen großen Beitrag zum dauerhaften Erhalten unseres kulturellen Erbes. Dazu setzen sie sich mit hohem persönlichen, ideellen, fachlichen und finanziellen Engagement ein.

    Häufig wissen Eigentümerinnen und Eigentümer, potenzielle Erwerber von Denkmälern oder Vereine nicht, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Daher soll die nachfolgende Broschüre einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten in Form von Förderprogrammen, Darlehen und Steuererleichterungen bieten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cf80e249e4ba4a0342d395fa3e86bfa8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt - A 63

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt - A 63

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Welche Unterlagen Sie weiterhin für die Antragstellung benötigen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Formularen.

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    • denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG
    • Bescheinigung gem. § 40 DSchG

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Weiterhin steht das Denkmalverzeichnis der Stadt Herzogenrath als Download und zusätzlich als interaktive Kartenansicht zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de