Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    "Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. (§ 2, Abs.1, DSchG)

    Denkmäler werden unterschieden nach

    • Baudenkmälern (zum Beispiel bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen),
    • Denkmalbereichen (zum Beispiel Stadtgrundrisse, Ortsbilder, Straßenzüge),
    • Gartendenkmäler (zum Beispiel Parkanlagen und Friedhöfe) und
    • Bodendenkmälern (zum Beispiel archäologische Funde),
    • Welterbestätten (zum Beispiel Niedergermanischer Limes),
    • bewegliche Denkmäler(nicht ortsfeste Denkmäler).

    Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. (§ 1, Abs.1,DSchG)

    Folgende Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden von der Unteren Denkmalbehörde im Fachbereich Stadtentwicklung und Umweltplanung wahrgenommen:

    • Durchführung von Unterschutzstellungsverfahren für Baudenkmäler, Denkmalbereichen, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler
    • Führen der Denkmalliste der Stadt Moers
    • Beratung bei Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Denkmälern
    • Entgegennahme von Anzeigen über Bodendenkmäler
    • Beratung von Eigentümern, Kaufinteressenten und Architekten zu denkmalrelevanten Verfahren sowie zu Rechten und Pflichten des Denkmaleigentümers
    • Bearbeitung von Veräußerungs- und Veränderungsanzeigen
    • Prüfung und Erteilung denkmalpflegerischer Erlaubnisse nach Anhörung des Landschaftsverbands - Amt für Baudenkmalpflege im Rheinland und im Benehmen mit dem Landschaftsverband- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.

    Auf dem Gebiet der Stadt Moers sind zurzeit 133 Baudenkmäler (zum Beispiel das Grafschafter Schloss), 3 Denkmalbereiche (zum Beispiel der Altmarkt) und 9 Bodendenkmäler (unter anderem das Römerlager Asciburgium) unter Schutz gestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Denkmalbehörde

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    06.1 Untere Denkmalbehörde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-429

    Fax: 0 28 41 / 201-1 64 13

    E-Mail: Denkmal@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de