Angaben zum Denkmal Aufnahme
Beschreibung
Hinweise für Moers
"Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. (§ 2, Abs.1, DSchG)
Denkmäler werden unterschieden nach
- Baudenkmälern (zum Beispiel bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen),
- Denkmalbereichen (zum Beispiel Stadtgrundrisse, Ortsbilder, Straßenzüge),
- Gartendenkmäler (zum Beispiel Parkanlagen und Friedhöfe) und
- Bodendenkmälern (zum Beispiel archäologische Funde),
- Welterbestätten (zum Beispiel Niedergermanischer Limes),
- bewegliche Denkmäler(nicht ortsfeste Denkmäler).
Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. (§ 1, Abs.1,DSchG)
Folgende Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden von der Unteren Denkmalbehörde im Fachbereich Stadtentwicklung und Umweltplanung wahrgenommen:
- Durchführung von Unterschutzstellungsverfahren für Baudenkmäler, Denkmalbereichen, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler
- Führen der Denkmalliste der Stadt Moers
- Beratung bei Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Denkmälern
- Entgegennahme von Anzeigen über Bodendenkmäler
- Beratung von Eigentümern, Kaufinteressenten und Architekten zu denkmalrelevanten Verfahren sowie zu Rechten und Pflichten des Denkmaleigentümers
- Bearbeitung von Veräußerungs- und Veränderungsanzeigen
- Prüfung und Erteilung denkmalpflegerischer Erlaubnisse nach Anhörung des Landschaftsverbands - Amt für Baudenkmalpflege im Rheinland und im Benehmen mit dem Landschaftsverband- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Auf dem Gebiet der Stadt Moers sind zurzeit 133 Baudenkmäler (zum Beispiel das Grafschafter Schloss), 3 Denkmalbereiche (zum Beispiel der Altmarkt) und 9 Bodendenkmäler (unter anderem das Römerlager Asciburgium) unter Schutz gestellt.
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Ansprechpartner
06.1 Untere Denkmalbehörde
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023