Angaben zum Denkmal AufnahmeOnline erledigen

    Angaben zum Denkmal

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Wenn bei einem Objekt die Kriterien des § 2 des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) erfüllt sind, wird es unter Denkmalschutz gestellt und ist in die Denkmalliste der Stadt Willich einzutragen.
    Die Eintragung, wie auch ggf. Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Denkmalfachamtes (Landschaftsverband Rheinland).

    Sie als Eigentümer*in bzw. bei Eigentümergemeinschaften haben ebenfalls grundsätzlich die Möglichkeit die Überprüfung ihres Objekt auf Denkmaleigenschaft anzuregen.

    Maßgeblich ist der § 2 in Verbindung mit den §§ 5 und 23 Abs. 1 und 4 des (DSchG NRW). Die Rechtsgrundlage für das Verfahren bildet der § 24 Abs. 1 DSchG NRW.

     

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    ID: L100002_d21ec0700a88e357b5b49078eb6ba3e2

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Denkmalschutzbeauftragte*r

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Formloses Anschreiben, Angaben zum Objekt (Adresse und Flurstücksbezeichnung), Historische Pläne, sofern vorhanden, Alte Fotos, sofern vorhanden, Aktuelle Fotos von Außen und Innen, Erläuterung, warum für das Objekt eine Denkmaleigenschaft vermutet wird, Geschichtliches zur Entstehung des Objektes (z. B. Publikationen, Berichte, Familiengeschichte, Chroniken, usw.)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Eine Anregung kann nur die Eigentümerin/der Eigentümer zu ihrem eigenen Objekt einreichen. Bei Eigentümergemeinschaften bzw. Erbengemeinschaften kann eine Anregung nur angenommen werden, wenn alle Miteigentümer*innen dieser Anregung mittragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Nach eingehender Prüfung wird seitens des zuständigen Landschaftsverbandes (Denkmalpflegeamt) ein Gutachten erstellt.

    Mit dem verfahrensrechtlich vorgeschriebenen Ablauf erfolgt danach die Eintragung des Denkmalobjektes in die Denkmalliste der Stadt Willich.

     

     

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Eine Eintragung in die Denkmalliste kann nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 2 des DSchG NRW erfüllt sind. Der alleinige Wunsch des/der Eigentümer*in reicht nicht aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de