Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    (§§ 9, 13, 15 Abs. 2, 20 DSchG NRW)

    Für alle Maßnahmen, die in die denkmalwerte Substanz eines Denkmals eingreifen oder die in der Lage sind, das äußere Erscheinungsbild des Denkmals zu beeinträchtigen (Umgebungsschutz), bedarf es der Erlaubnis durch die Denkmalbehörde.

    Wer ohne Erlaubnis an einem Denkmal tätig wird, handelt illegal. Wenden Sie sich daher frühzeitig an Ihre Untere Denkmalbehörde der Stadt Viersen.

    Für die Antragstellung benötigen Sie in der Regel eine Beschreibung des Maßnahme-bedürftigen Zustandes, beispielsweise mittels Vorlage entsprechend aussagekräftiger Fotos oder eines Schadensgutachten. Zudem benötigen Sie eine angemessene Beschreibung der geplanten Maßnahme. 

    Der Antrag ist in Textform (§ 126b BGB) mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen.
    Sie haben außerdem die Möglichkeit Ihren Antrag über den Antragsassistenten des Bauportal.NRW zu stellen.

    Liegen alle Unterlagen vor und ist die geplante Maßnahme nach denkmalrechtlichen Gesichtspunkte umsetzbar, erfolgt zunächst die Anhörung des zuständigen Denkmalfachamtes beim Landschaftsverband Rheinland.

    Erst nach Eingang der Stellungnahme des Denkmalfachamtes kann die begehrte Erlaubnis per schriftlichem Bescheid erteilt werden.

    Hinweis:
    Vor Erteilung der Erlaubnis darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden!
    Die Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 DSchG NRW dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_85a1b8a4869aff262b2ac3941cd958cb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung Denkmalschutz und -pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 23

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de