Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Zu den Denkmalen einer Gemeinde gehören neben Baudenkmale auch Gartendenkmale, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. In der Denkmalliste sind die Bau- und Gartendenkmale aufgeführt. Bodendenkmale und Denkmalbereiche werden nachrichtlich eingetragen.

    Neben der Einsicht der Denkmallisten bzw. des Denkmalverzeichnis kann durch Eigentümerinnen und Eigentümer oder von Amtes wegen die Eintragung, Änderung oder Löschung beantragt werden. Zuständig für die Bearbeitung und Eintragung ist die Untere Denkmalbehörde.

    Eine Übersicht über die Denkmäler in Grevenbroich erhalten Sie im Online-Stadtplan, wenn Sie dort unter "Themen -> Fachdaten" die Baudenkmäler auswählen. Zu den Denkmalen einer Gemeinde gehören neben Baudenkmale auch Gartendenkmale, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. In der Denkmalliste sind die Bau- und Gartendenkmale aufgeführt. Bodendenkmale und Denkmalbereiche werden nachrichtlich eingetragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1eefe32f65f7797254b496e0abbe53d1

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanung - 61.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de