Angaben zum Denkmal
Beschreibung
Hinweise für Goch
Die Stadt Goch nimmt als Untere Denkmalbehörde die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr, die auf die Erhaltung von Denkmälern gerichtet sind.
Denkmäler sind in der Denkmalliste eingetragen und unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Es gibt Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler.
Im Geoportal Niederrhein können Sie sich die Denkmäler auf einer Karte anschauen. Folgen Sie dazu dem Link.
Wesentliche Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde:
- Beratung und Hilfestellung zum Thema Denkmalschutz
- Auskünfte zur Denkmalliste
- Unterschutzstellung und Löschung von Denkmälern
- Führung der Denkmalliste
- Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen nach § 9 DSchG
- Ausstellung von Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen
Erlaubnispflichtige Maßnahmen:
Jeder Eingriff in ein Bau- oder Bodendenkmal bedarf einer Erlaubnis. Zu den Eingriffen in ein Baudenkmal gehören zum Beispiel Veränderungen der Substanz und des äußeren Erscheinungsbildes, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Nutzungsänderungen.
Auch die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Vor der Durchführung erlaubnispflichtiger Maßnahmen ist ein Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland bzw. das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird bei Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörde beteiligt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023