Angaben zum Denkmal
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Bei der Unteren Denkmalbehörde können Informationen zu den in die Denkmalliste eingetragenen Denkmälern, z.B. zu deren Schutzumfang oder zu deren Nutzung telefonisch oder schriftlich erfragt werden. Eigentümer können bei der Unteren Denkmalbehörde die Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste beantragen.
Nähere Informationen zur Denkmalliste der Stadt Krefeld erhalten Sie hier.
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Ansprechpartner
Denkmalschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: denkmalschutz@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
- Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
- Informationen und Antragsbearbeitung sind gebührenfrei.
- Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der notwendigen Recherchen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023
Stichwörter
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