Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte FachkräfteOnline erledigen

    Niederlassungserlaubnis für beruflich hochqualifizierte Ausländer beantragen

    Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die Niederlassungserlaubnis gewährt denjenigen Ausländern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die aufgrund ihrer Aufenthaltserlaubnis (mindestens seit fünf Jahren) und ihrer persönlichen Lebensumstände in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_30a93c7d4745c0961728bce2eb0aa175

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Shamrockring 1

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-4499

    Fax: 02323 16-4569

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Benötigte Unterlagen

    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
    • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum
    • Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung auch durch den*die Ehepartner*in oder Lebenspartner*in erbracht werden.
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum:

        • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe sowie der monatlichen Nebenkosten
          oder
        • Bei Wohneigentum: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Hausgeld sowie der monatlichen Nebenkosten.

    Bei Arbeitnehmer*innen

    • Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
    • Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis
    • 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen vergleichbaren Anspruch bei einer Versicherung oder Versorgungseinrichtung wurden gezahlt (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund Kinderbetreuung 
      oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet),

    Bei Selbständigen/ Freiberuflichen

    • Aktuelle Gewinnbescheinigung nach Abzug der Steuern eines Steuerberaters 
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
    • Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:
        •  Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung).
          oder
        •  Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.

    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum:
        • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe sowie der monatlichen Nebenkosten
          oder
        • Bei Wohneigentum: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Hausgeld sowie der monatlichen Nebenkosten.

    Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland:

    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
      oder
    • Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss
      oder
    •  Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen mindestens auf dem Niveau B1

    Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
      • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
      • Blaue Karte EU
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
    • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Kosten

    EUR 147

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de