Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

    Niederlassungserlaubnis für beruflich hochqualifizierte Ausländer beantragen

    Wenn Sie in Ihrem Beruf hochqualifiziert sind oder Absolventin/ Absolvent einer staatlichen Hochschule, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die Niederlassungserlaubnis stellt einen unbefristeten Aufenthaltstitel dar, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt, darf grundsätzlich nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden und berechtigt zur Erwerbstätigkeit (§ 9 AufenthG).

    Einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hat:

    - wer 5 Jahre lang eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
    - seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, 
    - 5 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war,
    - ausreichende Deutschkenntnisse und
    - Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vorweisen kann.

    Die erforderlichen Kenntnisse sind durch einen erfolgreichen Integrationskurs nachgewiesen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cfc842e92967a915dc4e076a989f9cc9

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
      • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
      • Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
      • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
      • Blaue Karte EU
      • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
    • Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Verfahrensablauf

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Kosten

    EUR 147

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de