Niederlassungserlaubnis für beruflich hochqualifizierte Ausländer beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Erstantrag auf Niederlassungserlaubnis
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirksausländeramt Nippes
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285
Fax: 0221 / 221-95480
Bezirksausländeramt Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282
Fax: 0221 / 221-92320
Bezirksausländeramt Chorweiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286
Fax: 0221 / 221-96222
Bezirksausländeramt Kalk
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414
Fax: 0221 / 221-98231
Bezirksausländeramt Ehrenfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284
Fax: 0221 / 221-94360
Bezirksausländeramt Mülheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949
Fax: 0221 / 221-99139
Bezirksausländeramt Innenstadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281
Fax: 0221 / 221-91410
Bezirksausländeramt Porz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100
Fax: 0221 / 221-97200
Bezirksausländeramt Lindenthal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283
Fax: 0221 / 221-93340
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten Seiten
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Das biometrische Passfoto darf nicht älter als drei Monate sein - Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren
- Nachweis bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweise über Rentenversicherung
Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein. - Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Integrationsnachweise
- Nachweise über ausreichenden Wohnraum
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie gehören zu folgenden Personengruppen:
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen mit besonderen Fachkenntnissen
- Lehrkräfte oder wissenschaftliches Personal in herausgehobener Funktion
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Sie besitzen seit 2 Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Erstantrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde.
Es können Gebühren bis maximal 150 Euro anfallen.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021