Zurückstellung vom SchulbesuchOnline erledigen

    Zurückstellung vom Schulbesuch durch die Schulleitung

    Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter für ein Jahr zurückgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Wer ist schulpflichtig?

    Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden zum 1. August des jeweiligen Jahres schulpflichtig. 

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Sobald Ihr Kind schulpflichtig wird, ist es an einer Grundschule anzumelden. Sie werden im September/ Oktober des Vorjahres der Einschulung von einer städt. Grundschule Ihres Wohnortes zur Anmeldung Ihres Kindes aufgefordert. Zusätzlich wird eine Information über die Schulanmeldungen an Grundschulen in der Tageszeitung und in den sozialen Netzwerken veröffentlicht. Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen werden Ihnen vorab durch das Schulsekretariat der Grundschule zugesandt. Das Kind kann immer nur an einer Grundschule angemeldet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung der Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    Für die Anmeldung werden die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und der Personalausweis der Eltern bzw. eine Meldebescheinigung benötigt. Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Schulkinder über einen ausreichenden Masernschutz verfügen. Dieser Masernschutz ist durch Vorlage des Originalimpfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses zur Masernimmunität des Kindes oder zu medizinischen Gründen, aus denen das Kind nicht gegen Masern geimpft werden kann, nachzuweisen.

    Voraussetzungen

    Feststellung, dass Ihr Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entspricht

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Zurückstellung von der Einschulung (1.Klasse)

    Sobald ein Kind schulpflichtig wird, ist es an einer Grundschule anzumelden. Zur Anmeldung des Kindes werden die Eltern im September/ Oktober des Vorjahres der Einschulung von einer städt. Grundschule des Wohnortes aufgefordert. Im Rahmen dieses Anmeldeverfahrens besteht die Möglichkeit, dass ein schulpflichtiges Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden kann. Ein formloser Antrag zur Zurückstellung kann nur persönlich von den Eltern in der gewünschten Grundschule gestellt werden. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung der Grundschule im Rahmen des Anmeldeverfahrens auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Grundschule.

     

    Vorzeitige Einschulung

    Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.) das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der Grundschule nach Beratung der Eltern und ggf. unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. In diesem Fall erhalten die Eltern keine Aufforderung zur Anmeldung. Ein formloser Antrag kann nur persönlich von den Eltern in der gewünschten Grundschule im Rahmen des Anmeldeverfahrens gestellt werden.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Grundschule.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de