Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachigOnline erledigen

    Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen. Hier erfahren Sie Näherers.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Das Standesamt ist zuständig für die Führung folgender Personenstandsregister:

    - Geburtenregister

    - Eheregister

    - Lebenspartnerschaftsregister

    - Sterberegister.

    Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses geführt.

    Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.

    Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod, sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.

    Aus den Registern stellt das Standesamt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG)

    folgende Personenstandsurkunden aus:

    1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
    2. Eheurkunden der letzten 80 Jahre
      (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    3. Lebenspartnerschaftsurkunden
      (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch)
    4. Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    5. Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)

    Hinweis:

    Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_132516865775f98cbf512e82f3c76fd4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
      • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters oder der Vertreterin
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Standesamtes

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und -ort.
      • Name, Vorname der Eltern.
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

     

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Kamen

    Urkunde

    Kosten für erstes Exemplar

    Kosten für weiteres Exemplar

    Standardformat (A4)

    10,00

    5,00

    Stammbuchformat (A5)

    10,00

    5,00

    Begl. Registerausdruck (RA)

    10,00

    5,00

    Sozialversicherung (SV)

    gebührenfrei

    gebührenfrei

    Mehrsprachig (ms)

    10,00

    5,00

    Bescheinigung der Geburtszeit

    9,00

    9,00

    Weitere Informationen

    Informationen zum internationalen Urkundenverkehr auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de