Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hille
Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
- aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Lebenspartnerschaftsurkunden
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch) - Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig) - Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
(im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Hille nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Hille registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann.
Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise eine Geburtsurkunde bei dem Standesamt der Gemeinde Hille nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Hille war oder eine Auslandsgeburt im Standesamt Hille nachbeurkundet wurde.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
- Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters oder der Vertreterin
- bestimmte Personen müssen zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Formulare
- Formulare: keine
- Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Standesamtes
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW, Tarifstellen 5b.4.5 und 5b.4.12)
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und -ort.
- Name, Vorname der Eltern.
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Online-Beantragung:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Hille
Verwaltungsgebühr für das erste Exemplar: 10 EUR
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5 EUR
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hille