Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Auf folgenden Wegen können Sie Ihre Urkunde beantragen
- Online über die Onlinedienstleistung "Urkunden anfordern"
- Persönlich im Standesamt der Stadt Spenge
Folgende Urkunden können angefordert werden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
Diese Urkunden können im Format DIN A4 oder in der passenden Größe für Ihr Stammbuch ausgestellt werden.
Hinweis
- Das Standesamt der Stadt Spenge kann nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Spenge registrierten Personenstandsfälle ausstellen.
- Das heißt, dass z.B. eine Geburtsurkunde nur in Spenge ausgestellt werden kann, wenn die Geburt in Spenge war oder in Spenge nachbeurkundet wurde.
Sollten Sie sich unsicher sein, wo Sie Ihre jeweilige Urkunde anfordern müssen, nehmen Sie gerne Kontakt über das "Kontaktformular" auf. Die Kollegen*innen melden sich anschließend bei Ihnen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Online
- Eingescannter Personalausweis oder Reisepass
Persönlich
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
- Formulare: keine
- Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Standesamtes
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und -ort.
- Name, Vorname der Eltern.
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Online-Beantragung:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Spenge
Online
- Circa eine Woche, zuzüglich Postweg
- Alternativ können Sie die Urkunde im Standesamt abholen
Persönlich
- Sie können die Urkunde in der Regel sofort mitnehmen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Spenge