Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herford
Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde?
Die Ausstellung der Personenstandsurkunden erfolgt in dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Tod, Lebenspartnerschaft) ereignet hat.
Die Ausstellung von Urkunden erfolgt aus dem:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
- Lebenspartnerschaftsregister
Eine Auskunft über die Geburtszeit wird nicht mehr ausgestellt. Um einen Nachweis über Ihre Geburtszeit zu erhalten, kann stattdessen eine Geburtsurkunde beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Onlinebestellung Ihren eingescannten Personalausweis oder Reisepass hochladen müssen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Standesamt/Urkundenanforderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05221 189-730
E-Mail: urkunden@herford.de
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
- Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters oder der Vertreterin
- bestimmte Personen müssen zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Formulare
- Formulare: keine
- Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Standesamtes
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW, Tarifstellen 5b.4.5 und 5b.4.12)
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und -ort.
- Name, Vorname der Eltern.
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Online-Beantragung:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herford
Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Herford nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Herford registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt Herford nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Herford war oder eine Geburt im Ausland im Herforder Standesamt nachbeurkundet wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Herford