Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachigOnline erledigen

    Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen. Hier erfahren Sie Näherers.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Sie wollen Ihr Kind in der Schule anmelden oder wollen heiraten und benötigen eine aktuelle Geburtsurkunde? Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie nun ganz bequem von zu Hause aus online beantragen.

    Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

    1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
    2. aus dem Eheregister Eheurkunden; bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden auch aus der Niederschrift über die Eheschließung ausgestellt werden,
    3. aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden; bis zu der Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Register können Lebenspartnerschaftsurkunden auch aus der Niederschrift über die Schließung der Lebenspartnerschaft ausgestellt werden,
    4. aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
    5. aus dem Sterberegister Sterbeurkunden,
    6. aus der Sammlung der Todeserklärungen beglaubigte Abschriften.

    Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Aachen nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Aachen registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Aachener Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Aachen war oder eine Geburt im Ausland im Aachener Standesamt nachbeurkundet wurde. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass Geburtsurkunden und -registerausdrucke nur ausgestellt werden können, wenn die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt. Für Eheurkunden und Eheregisterauszüge beträgt die Frist 80 Jahre und für Sterbeurkunden 30 Jahre. Sollte der in Aachen beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Aachener Stadtarchiv.

    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind die meisten standesamtlichen Urkunden zünftig nur noch in elektronisch nacherfasster Form zu erhalten. Da dies für das Standesamt einen höheren Arbeitsaufwand bedeutet, werden die Urkunden derzeit nicht sofort ausgestellt. Bitte bestellen Sie die Urkunden in schriftlicher Form entweder über unser Onlineportal (siehe weiter unten), per E-Mail (urkundenstelle@mail.aachen.de) oder schriftlich durch Postsendung. Sie erhalten die angeforderten Urkunden dann schnellstmöglich in der Reihenfolge des Posteingangs.  Wenn Sie die Urkunden per Brief oder E-Mail anfordern, nennen Sie bitte Ihre Adresse, Telefonnummer und fügen Sie eine Kopie/Scan/Fotos Ihres Personalausweises/Reisepasses bei. Die Zusendung der angeforderten Urkunde/-n dauert aktuell ca. 8 Wochen (Stand: 06.06.2024). Von Erinnerungsschreiben bitten wir Abstand zu nehmen, da dies zusätzlichen Aufwand bedeutet, der die Bearbeitungszeit aller Vorgänge verzögert!   Für die Anforderung von Personenstandsurkunden ist das Anlegen eines Servicekontos nicht erforderlich! 

    Sie können  über den nachfolgenden Link Urkunden beim Standesamt Aachen online beantragen

    Urkunden aus dem Standesamt

    (Urkunde aus dem Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister oder Sterberegister)

     

    Wir danken für Ihr Verständnis!



    Stand 06.06.2024

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5e1685bce95f7a6e3d45f17a929b48b5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Urkundenstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3440

    Fax: 0241 432-3498

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
      • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters oder der Vertreterin
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Standesamtes

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft),
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person,
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und -ort.
      • Name, Vorname der Eltern.
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

     

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 Euro und für jede weitere Urkunde (Zweitschrift) bei gleichzeitiger Bestellung 5,00 Euro. Die Gebühr können Sie gleich mit Beantragung bequem von zu Hause aus überweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum internationalen Urkundenverkehr auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de