Beseitigung von Tierkörpern, tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Beschreibung
Hinweise für Soest
- Tierseuchenkasse
- Bestandsregister Zugang
- Bestandsregister Abgang
- Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere
- Bestandsregister Fische Abgang
- Bestandsregister Fische Zugang
- Bestandsregister für Geflügel
- Bestandsregister für Schafe und Ziegen
- Bestandsregister für Rinder
- Bestandsregister für Schweine
Abteilung Natur- und Landschaftsschutz
Telefon: 02921/30-2240
Mail: naturschutz@kreis-soest.de
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden. Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.
Formulare
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können nicht pauschal aufgelistet werden, da die Anforderungen von vielen Faktoren abhängen, u.a. der Art, Herkunft und geplanten Nutzung des Materials.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Viehverkehrsverordnung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, sobald die zuständige Behörde dies gestattet.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024