Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Beseitigung von Tierkörpern, tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.

    Sie möchten Tierkörper und tierische Nebenprodukte beseitigen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Zu erledigen Tierarten Zweck Link Anmeldung bei der Tierseuchenkasse durch Halter/in Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Schweine, Geflügel, Bienen, Pferde Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Führen eines Bestandsregisters Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. Meldung von aufgenommenen und abgegebenen Tieren an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. Beschaffen eines amtlichen Gesundheitszeugnisses beim Verbringen und Wandern von Tieren auf Weideflächen außerhalb des Kreises Soest Schafe, Bienen Sicherheitsmaßnahme zum Schutz vor einer möglichen Verschleppung von Tierseuchen und Tierkrankheiten. Kann telefonisch bei den unten genannten Ansprechpersonen beantragt werden.  Kennzeichnung mit Ohrmarken Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine Identifizierung der Tiere. Anmeldung beim Veterinärdienst des Kreises Soest Fische in Fischteichen Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Nachhalten aller Zugänge und Abgänge in einem Kontrollbuch Süßwasserfische Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. Meldung bei der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Kreises Soest Alle artgeschützten Tierarten Tierbestandserfassung zur Kontrolle der Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen.

    Abteilung Natur- und Landschaftsschutz

    Telefon: 02921/30-2240
    Mail: naturschutz@kreis-soest.de

    Genehmigung eines Tiergeheges Tiere wild lebender Arten Sicherstellung und Einhaltung von Natur- und Landschaftsrechtlichen Aspekten

    Abteilung Natur- und Landschaftsschutz

    Telefon: 02921/30-2240
    Mail: naturschutz@kreis-soest.de
     

    Formular "Antrag auf Genehmigung eines Tiergeheges"

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_be20f7beec31ea86a97604adc303430e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden. Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können nicht pauschal aufgelistet werden, da die Anforderungen von vielen Faktoren abhängen, u.a. der Art, Herkunft und geplanten Nutzung des Materials. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Viehverkehrsverordnung

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Es entstehen Verwaltungsgebühren für die Registrierung bzw. Zulassung nach Landesrecht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, sobald die zuständige Behörde dies gestattet.

    Weitere Informationen

    Information zu tierischen Nebenprodukten: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierische-nebenprodukte/tierische-nebenprodukte_node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de