Kremieren - Einäschern von Equiden
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Nach dem Tod eines Equiden (Pferd, Esel, Maultier, Zebra, Zebroide) ist der Tierkörper unschädlich zu beseitigen. Dies erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt.
Wer seinen Equiden nach dessen Tod jedoch einäschern bzw. kremieren lassen möchte, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen tun. Diese Ausnahme sehen die gesetzlichen Vorschriften ebenfalls vor.
Vorgaben hierzu sind dem vom LANUV NRW herausgegebenen Merkblatt zu entnehmen. Voraussetzung ist eine Ausnahmegenehmigung des für den Standort des Equiden zuständigen Veterinäramtes.
Die Ausnahmegenehmigung kann erst nach dem Tod des Equiden beantragt werden. Bei geplanten Euthanasien können dem Veterinäramt schon vorab die nötigen Daten übermittelt werden, der Antrag ist aber erst nach Euthanasie mit der Bestätigung des praktizierenden Tierartzes (Seite 2) zu stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden. Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Antragsformular Ausnahme Equidenkremierung mit Bescheinigung des praktizierenden Tierarztes über Seuchenfreiheit und Bestätigung Identität des Equiden auf Seite 2.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
§ 10 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (§ 10 TierNebG)
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung entstehen Gebühren in Höhe von 17,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Eingehende Anträge werden ausschließlich während der üblichen Dienstzeiten bearbeitet.
Um lange Lagerungen der Tierkörper zu vermeiden, empfiehlt es sich, geplante Euthanasien zwischen Montag und Donnerstag erfolgen zu lassen.
Wichtig: Der Equide darf erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung transportiert werden.
Nach erfolgter Kremierung ist innerhalb von 30 Tagen dem Veterinäramt ein schriftlicher Nachweis hierüber einzureichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024
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