Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.
Beschreibung
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 021313000
E-Mail: ZA14.Neuss@polizei.nrw.de
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Formulare
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss
Kosten
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020