Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Ballonaufstiege / Hubschrauberstarts und -landungen
Eine der Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung durch die Untere Luftfahrtbehörde ist das Vorliegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlichen Ordnungsbehörde, die sich auf den vorgesehenen Start- bzw. Landeplatz bezieht.
Der hierzu an die Ordnungsbehörde zu richtende Antrag muss folgende Angaben / Unterlagen beinhalten:
- Veranstalter und ausführendes Luftfahrtunternehmen
- Datum und Uhrzeit bzw. Zeitrahmen des Vorhabens / der Veranstaltung
- genaue Beschreibung des Start- bzw. Landesplatzes
- (bei größeren Grundstücken ggfls. unter Beifügung eines Lageplanes)
- Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers
Da möglicherweise verschiedene Behörden zu beteiligen sind, wird um rechtzeitige Antragstellung - mindestens 8 Werktage vorher - gebeten.
Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist gebührenfrei.
Kinderballons
Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online über das AIS-Portal möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (FB Sicherheit und Ordnung, Aachen-Mitte)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 413541-3259
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
- Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
- Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist)
- Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
- Nachweis des Benutzungsrechts
- Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
- Karte im Maßstab 1:25000
- Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und der Ärztin beziehungsweise des Arztes sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
- Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung
- Auf Verlangen der zuständigen Stelle:
- Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
- Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
- Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
- Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht und Unfallversicherten
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der Bodenunfallversicherung
- Nachweis über stetige Flugübungen der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten
- Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
Formulare
Hinweise für Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Aachen
- Als Veranstalterin oder Veranstalter haben Sie eine VeranstaltendenHaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abgeschlossen.
- Die Luftfahrtveranstaltung gefährdet die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Aachen
Sie können die Genehmigung einer Veranstaltung mit Luftfahrzeugen per Post beantragen:
- Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
- Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
- Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
- Sie erhalten einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
- Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen.
Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Aachen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
Untere Luftfahrtbehörde:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 26 - Luftverkehr
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475 3204
Fax: 0211 475 3988
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.09.2022
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