Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung ErteilungOnline erledigen

    Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Ballonaufstiege / Hubschrauberstarts und -landungen

    Eine der Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung durch die Untere Luftfahrtbehörde ist das Vorliegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlichen Ordnungsbehörde, die sich auf den vorgesehenen Start- bzw. Landeplatz bezieht.

    Der hierzu an die Ordnungsbehörde zu richtende Antrag muss folgende Angaben / Unterlagen beinhalten:

    • Veranstalter und ausführendes Luftfahrtunternehmen
    • Datum und Uhrzeit bzw. Zeitrahmen des Vorhabens / der Veranstaltung
    • genaue Beschreibung des Start- bzw. Landesplatzes
    • (bei größeren Grundstücken ggfls. unter Beifügung eines Lageplanes)
    • Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers

    Da möglicherweise verschiedene Behörden zu beteiligen sind, wird um rechtzeitige Antragstellung - mindestens 8 Werktage vorher - gebeten.

    Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist gebührenfrei.

    Kinderballons

    Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online über das AIS-Portal möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_84d7fe8f4bebe8404d99b620d3b74771

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (FB Sicherheit und Ordnung, Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    • Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
    • Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist)
    • Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
      • Nachweis des Benutzungsrechts
      • Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
      • Karte im Maßstab 1:25000
      • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und der Ärztin beziehungsweise des Arztes sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
      • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
      • Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung
    • Auf Verlangen der zuständigen Stelle:
      • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
      • Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
      • Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
      • Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht und Unfallversicherten
      • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
      • Nachweis der Bodenunfallversicherung
      • Nachweis über stetige Flugübungen der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten
      • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aachen

    • Als Veranstalterin oder Veranstalter haben Sie eine VeranstaltendenHaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abgeschlossen.
    • Die Luftfahrtveranstaltung gefährdet die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aachen

    Sie können die Genehmigung einer Veranstaltung mit Luftfahrzeugen per Post beantragen:

    • Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
    • Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
    • Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
    • Sie erhalten einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
    • Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen.

    Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.

    Fristen

    Hinweise für Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Aachen

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Untere Luftfahrtbehörde:

    Bezirksregierung Düsseldorf
    Dez. 26 - Luftverkehr
    Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
    Tel.: 0211 475 3204
    Fax: 0211 475 3988

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de