Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Für die Genehmigung Ihrer Veranstaltung ist es unerheblich, ob diese unter freiem Himmel oder in einem Raum wie beispielsweise der Aula des Immanuel-Kant-Gymnasiums oder einer Gaststätte stattfindet. Ebenso ist die Anzahl der erwarteten Besucher nicht ausschlaggebend. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen jedoch verschiedene Sicherheitsvorgaben erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise die Regelung der Lautstärke der Beschallung, die Breite der Fluchtwege auf der Veranstaltungsfläche, Vorschriften zur Ausgabe von Speisen und Getränken (alkoholisch und nichtalkoholisch) sowie die brandschutztechnische Ausstattung eines Grillstandes. Die Ordnungsbehörde unterstützt Sie gerne bereits in der frühen Planungsphase, um sicherzustellen, dass Ihre Veranstaltung sowohl für Sie als auch für Ihre Besucher sicher abläuft.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
- Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist)
- Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
- Nachweis des Benutzungsrechts
- Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
- Karte im Maßstab 1:25000
- Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und der Ärztin beziehungsweise des Arztes sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
- Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung
- Auf Verlangen der zuständigen Stelle:
- Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
- Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
- Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
- Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht und Unfallversicherten
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der Bodenunfallversicherung
- Nachweis über stetige Flugübungen der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten
- Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
Formulare
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Voraussetzungen
- Als Veranstalterin oder Veranstalter haben Sie eine VeranstaltendenHaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abgeschlossen.
- Die Luftfahrtveranstaltung gefährdet die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie können die Genehmigung einer Veranstaltung mit Luftfahrzeugen per Post beantragen:
- Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
- Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
- Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
- Sie erhalten einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
- Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen.
Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.
Fristen
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Es ist wichtig, dass Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig bei der Ordnungsbehörde anmelden, da sicherheitsrelevante Überlegungen und Abstimmungen in der Regel mehr Zeit erfordern. Für die Anmeldung der Veranstaltung beim Ordnungsamt sind folgende Fristen vor Beginn zu beachten:
- größere Veranstaltung = mindestens 12 Wochen
- kleinere veranstaltung = mindestens 8 Wochen
Unabhängig von der erwarteten Besucherzahl kann es erforderlich sein, ein Sicherheitskonzept einzureichen, abhängig vom Inhalt, der Art und dem Umfang der Veranstaltung.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei manchen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, weitere zuständige Ämter in die Planung mit einzubeziehen. Spätestens jetzt kontaktieren Sie Ihren Veranstaltungslotsen, der Sie an die richtigen Adressen vermittelt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Beispiele:
- Sie möchten öffentliche Flächen nutzen
- Sie wollen ein Festzelt, eine Bühne, Sitz- und Stehtribünen oder ein Karussell in Ihre Veranstaltung einbeziehen
- Sie planen ein Volksfest, eine Messe oder eine Ausstellung
- Sie möchten eine Tombola oder eine Lotterie veranstalten
- Sie planen ein Feuerwerk
- Sie wollen alkoholische Getränke ausschenken
- Sie wollen Musik- und Beschallungsanlagen im Freien benutzen
- Sie planen eine Veranstaltung in einem Firmengebäude, Foyer oder einer Werkshalle
- Sie planen eine Veranstaltung nach 22 Uhr
Ist dies der Fall, kann es sein, dass das Ordnungsamt, die Bauaufsicht, die Technischen Betriebe oder die Straßenverkehrsbehörde mit in die Planung einbezogen werden muss. Beschreiben Sie deshalb die Art und den Ort Ihrer Veranstaltung möglichst genau gegebenenfalls mit einem Beiblatt oder einem Plan.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.09.2022
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