Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Hinweise für Lübbecke

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Grundqualifikation

    Das Gesetz schreibt das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung (der sog. Grundqualifikation) bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) vor. Die Grundqualifikation kann entweder durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, eine Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben werden. Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass gewerbliche Lkw- und Busfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren. 

    Beschleunigte Grundqualifikation

    Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch

    • die Teilnahme an einer Schulung von 140 Unterrichtsstunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie

    • die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.

    Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Auch bei der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse nicht erforderlich

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 06.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Berufskraftfahrer haben in ihrem Berufsalltag besondere Herausforderungen zu meistern. Die im Gesetz geregelte Weiterbildung soll deshalb spezielle tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Ziel des Gesetzes ist es,

    • die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern

    • das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und

    • einen europaweit einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen.

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de