Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht die Pflicht zur besonderen Schulung für gewerbliche Kraftfahrer sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Nach dem Erwerb der entsprechenden Grundqualifikation sind im Abstand von jeweils fünf Jahren Weiterbildungen abzuschließen.

    Zum Nachweis der Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt.

    Bis 22.05.2021 wurde die Berufskraftfahrerqualifikation durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein nachgewiesen. Diese Eintragungen bleiben bis zu dem auf dem Führerschein vermerkten Ablaufdatum weiter gültig.

    Den Antrag auf Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) stellen Sie bitte beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b728ca1727fc29160192bba3098c30cd

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger-Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3690

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie
    - der Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der Weiterbildung (im Original)
    - ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
    - der gültiger EU-Kartenführerschein und
    - ggf. der bereits vorhandene Fahrerqualifizierungsnachweis vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG; Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Der Erwerb der Grundqualifikation entfällt bei einer Fahrerlaubnis, die für die Klassen D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 und für die Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erteilt wurde. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht auch in diesen Fällen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de