DaueraufenthaltskarteOnline erledigen

    Daueraufenhaltskarte

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    EU-Bürgerinnen und EU-Bürger benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Sie müssen jedoch einen gültigen Nationalpass oder Personalausweis (Identitätskarte) besitzen und sind zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    In den ersten drei Monaten ab Einreise haben sie ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Anschließend müssen sie eine der sogenannten Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllen, die im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU). Eine Anmeldung bei der Meldebehörde ist ebenso erforderlich. Etwas anderes gilt für die Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind und für den Fall, dass der Unionsbürger eine Daueraufenthaltsrecht innehat.

    Öffentliche Stellen haben eine Verpflichtung, der Ausländerbehörde die Beantragung und den Bezug von Sozialleistungen durch den EU-Bürger und seine Familienangehörigen zu melden.

    Das Freizügigkeitsrecht kann durch die Ausländerbehörde geprüft werden. Sofern die Voraussetzungen, zum Beispiel ein Nachweis einer Erwerbstätigkeit, nicht vorliegen, wird die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellen.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    §5 Abs. 5 Satz 2 FreizügG/EU

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de