Daueraufenthaltskarte

    Daueraufenhaltskarte

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen (nationalen) unbefristeten Aufenthaltstitel. Bei der Daueraufenthaltserlaubnis EU handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der eine Weiterwanderung und Niederlassung in einem anderen Staat der Europäischen Union ermöglicht.

    Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn der Antragsteller bei Antragstellung fünf Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen sowie anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie bei Antragstellung seit drei Jahren im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sind.

    Ferner gibt es z.B. spezielle Regelungen für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 21 Aufenthaltsgesetz (Selbstständige, Freiberufler), ehemalige Deutsche (§ 38 AufenthG) sowie Hochqualifizierte (§ 19 AufenthG) oder Inhaber einer sog. Blauen Karte EU (§ 19 Abs. 6 AufenthG).

    Die Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis EU setzt den fünfjährigen Besitz eines Aufenthaltstitels voraus.

    Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltserlaubnis EU erlauben zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: abh@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Niederlassungserlaubnis (Regelfall):

    • ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
    • Reisepass
    • Biometrisches Passfoto
    • Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate bzw. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigen
    • Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über die Leistung von 60 Monaten Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Nachweis über die Leistung von vergleichbaren Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen
    • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines Sprachkurses - nur für Neuzuwanderer ab 01.01.2005)
    • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Nachweis über den Besuch eines Orientierungskurses im Rahmen des Integrationskurses - nur für Neuzuwanderer ab 01.01.2005)
    • Nachweis über einen ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, Grundbuchauszug)
       

    Übertragung Niederlassungserlaubnis:

    • alter und neuer Reisepass
    • biometrisches Lichtbild
    • alter elektronischer Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis)

    Daueraufenthaltserlaubnis EU (bei Ersterteilung):
    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • gültiger Reisepass
    • biometrisches Lichtbild

    Daueraufenthaltserlaubnis EU:

    • alter und neuer Reisepass
    •   biometrisches Lichtbild
    •   alter elektronischer Aufenthaltstitel (Daueraufenthalt EU)  
    Ein Übertrag einer Niederlassungserlaubnis / eines Daueraufenthalt EU erfolgt, wenn der Pass seine Gültigkeit verloren hat und ein neuer Pass ausgestellt wurde. Ein Übertrag erfolgt auf Antrag des Betroffenen. Die Niederlassungserlaubnis / der Daueraufenthalt EU erlischt nicht automatisch, wenn der alte Pass erloschen ist.  

    Rechtsgrundlage(n)

    §5 Abs. 5 Satz 2 FreizügG/EU

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Aufgrund der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Vorsprachen ohne Termin können nicht berücksichtigt werden. Sofern im Rahmen der Vorsprache festgestellt wird, dass kein Termin vereinbart oder der vereinbarte Termin nicht eingehalten wurde, kann online oder über das Call-Center ein Termin bzw. neuer Termin vereinbart werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Ohne Termin ist keine persönliche Vorsprache möglich. Termine können online oder auch über abh@rhein-erft-kreis.de vereinbart werden.
    • Hinweis zur Online-Ausweisfunktion: Der PIN-Brief wird in der Zeit zwischen der Beantragung des eAT und dessen Aushändigung durch die Bundesdruckerei zu den betroffenen Personen nach Hause geschickt. Es ist auf einen Termin seitens der Ausländerbehörde zwecks Aushändigung des eAT zu warten. Die Termine werden automatisch vergeben. Von Terminanfragen bitten wir abzusehen!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen verfügen über eine eigene Ausländerbehörde und entscheiden in eigener Zuständigkeit.

    Hinweis zur Online-Ausweisfunktion:

    Der PIN-Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort wird zwischen der Beantragung und Abholung des eAT durch die Bundesdruckerei geliefert.

    Der PIN-Brief ist keine Benachrichtigung, dass der eAT abgeholt werden kann. Es ist auf jeden Fall ein Termin mit der Ausländerbehörde für die Abholung des eAT zu vereinbaren!

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de