Daueraufenthaltskarte

    Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

    Während die Niederlassungserlaubnis einen unbefristeten Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht, erwerben Ausländer mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG das Recht, sich unbefristet in der gesamten Europäischen Union aufzuhalten. Sie dürfen also unter bestimmten Voraussetzungen ihren Wohnsitz in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nehmen.

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit jeglicher Art.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9c1cc514e57c63923f55f23a5efeabd7

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe C - G

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe L - O

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe P - R und T - Z

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe H - K

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    04.1.2 Fachgruppe - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 9-11

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-655

    Fax: 0 28 41 / 201-1 66 06

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe B + S

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe A

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    §5 Abs. 5 Satz 2 FreizügG/EU

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: 109,00€
    • Neuausstellung wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzpapiers oder wegen Verlusts: 67,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de