Zulassung für Neufahrzeug
Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Mit Inkrafttreten der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung am 01.09.23 kann ein fabrikneues Fahrzeug für die Dauer eines Kalendertages zugelassen werden. Die Tageszulassung beinhaltet die automatisierte Außerbetriebsetzung. Mit einem vorläufigen Zulassungsnachweis darf das Fahrzeug für den Kalendertag im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt werden. Ein Abstempeln der Kennzeichen ist nicht erforderlich.
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Ansprechpartner
Bürgeramt Bockum-Hövel
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Telefon Festnetz: 02381 17-9699
Fax: 02381 17-109699
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
Folgende Unterlagen müssen für die Zulassung vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung II
- EU-Übereinstimmungserklärung (COC)
- Versicherungsbestätigung (EVB)
- Personalausweis oder Reisepass der/des zukünftigen Halter*in
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte:
- Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass Auskunft über evtl. bestehende Steuerrückstände erteilt werden darf
- Personalausweis der bevollmächtigten Person
- SEPA-Mandat
- Bei abweichendem Zahlungspflichtigen zusätzlich Unterschrift der/des Halter*in
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten
- bei Einzelabnahmen Gutachten nach § 13 EG-FGV oder Artikel 44 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858 bzw. nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der EU-Verordnung zu Richtlinie 2018/858
Wichtige Formulare finden Sie im Download-Bereich.
Hier können Sie das Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer auch online ausfüllen.
Formulare
Hinweise für Hamm
Voraussetzungen
Hinweise für Hamm
Rechtsgrundlage(n)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Fristen
Hinweise für Hamm
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hamm
Kosten
Hinweise für Hamm
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt.
Die Grundgebühr für die Tageszulassung in den Bürgerämtern beträgt 47,10 €. Es können noch weitere Gebühren, z. B. für Wunschkennzeichen hinzukommen.
Die Tageszulassung kann auch im Online-Verfahren durchgeführt werden.
Die Grundgebühr für die Tageszulassung im Online-Verfahren beträgt 21,20 €, auch hier können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Weitere Informationen zum Kfz-Online finden Sie hier: https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2686/show
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020
Stichwörter
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