Kraftfahrzeug Zulassung erstmaligOnline erledigen

    Zulassung für Neufahrzeug

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Mit der der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können viele Dienstleistungen, für die üblicherweise ein Besuch bei Ihrer Zulassungsstelle notwendig ist, online erledigt werden.

    Allgemeine Informationen zum Projekt "i-Kfz" finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_27146b8492af702d3119d974f66589fc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3650

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3650

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3650

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    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 9436-3650

    Fax: 02594 9436-3699

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Steverstraße 15

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 9183-3650

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 9436-3650

    Fax: 02594 9436-3699

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    Technisch geändert am 12.02.2022

    Sprachversion

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    Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)

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    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

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    Telefon Festnetz: 02594 9436-3650

    Fax: 02594 9436-3699

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    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen

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    Hausanschrift

    Steverstraße 15

    59348 Lüdinghausen

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    Telefon Festnetz: 02591 9183-3650

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    Technisch geändert am 20.07.2023

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    Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen

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    Hausanschrift

    Selmer Straße 75

    59348 Lüdinghausen

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    Telefon Festnetz: 02591 9183-3650

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    Technisch geändert am 11.02.2022

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    36 - Straßenverkehr

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    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

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    Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)

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    Technisch geändert am 11.02.2022

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    Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen

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    Hausanschrift

    Selmer Straße 75

    59348 Lüdinghausen

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    36 - Straßenverkehr

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    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

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    Technisch geändert am 11.02.2022

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    Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)

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    Fax: 02594 9436-3699

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    Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen

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    Selmer Straße 75

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    59348 Lüdinghausen

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    Telefon Festnetz: 02594 9436-3650

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    Technisch geändert am 12.02.2022

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    Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen

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    Hausanschrift

    Steverstraße 15

    59348 Lüdinghausen

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    Telefon Festnetz: 02591 9183-3650

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    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzweg 25-27

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 9436-3650

    Fax: 02594 9436-3699

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:
       Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
       die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
    • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

    In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der  Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

    Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.

    Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de