Kraftfahrzeug Zulassung erstmaligOnline erledigen

    Zulassung für Neufahrzeug

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Fabrikneue Fahrzeuge oder Fahrzeuge die gebraucht, aber noch nie zugelassen worden sind, müssen für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.
    Mit der Kfz- Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere für das Fahrzeug sowie die dazugehörigen Kennzeichen.
    Auf Wunsch können Sie ein freies Gelsenkirchener Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie hier prüfen.

    Import-Fahrzeug anmelden: Falls Ihr Fahrzeug aus dem Ausland ist, gelten Besonderheiten (mehr unter "Weiterführende Informationen").

    Seit dem 01.10.2019 ist es möglich, eine Neuzulassung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind.

    Online-Abwicklung

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b0025693448d811de6238b2ad435994c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dienstgebäude Landeszentralbank - Referat Zulassungsbehörde - 33/3.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Wildenbruchstraße 10

    45875 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091699595

    Fax: +492091699588

    E-Mail: fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters im Original (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss)
    • Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten falls Sie nicht persönlich zur Zulassung vorsprechen
    • Zulassungsbescheinigung Teil II, Allgemeine Betriebserlaubnis
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
      Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch "COC" genannt.
    • 7 stellige elektonische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!)

    Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes:

    • Ausweis(e) der Geschäftsführung
    • Gewerbe-Anmeldung
    • Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt)
    • Auszug aus dem Vereinsregister

    Zusätzlich wird nach Einzelfall geprüft, ob Ihr Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden muss.
    Bei Vorführungen von Sonderfahrzeugen wie z.B. bei Überlänge oder über einem Gesamtgewicht von 12000kg können Sie sich direkt mit dem jeweiligen Anliegen an die Teamleitung unter fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de wenden.

    Formulare

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. Es hat noch keine Nummernschilder.

    Seit dem 01.10.2006 muss für die Zulassung eines Fahrzeugs gewährleistet sein, dass für die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorangegangen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.

    In diesen Fällen hat die Zulasssungsbehörde die Zulassung abzulehnen, bis diese Schulden von der Halterin/dem Halter beglichen wurden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde.

    Durch die Änderung des Gesetzes im März 2007 können die Gebühren für Ihre Zulassung in Einzelfällen abweichend von den hier aufgeführten Preisen sein.

    - 30,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen
    etc.

    Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de