Kraftfahrzeug Zulassung erstmaligOnline erledigen

    Zulassung für Neufahrzeug

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug zulassen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_928618b2b94a857f01a31c7ab34ac7eb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
    • wenn noch keine ZB II vorhanden, ist die Vorlage von originalem Kaufvertrag oder Rechnung notwendig
    • COC-Papier (Certificate of Conformity/Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugherstellers)

    ! ohne das COC-Papier können erforderliche WLTP-Daten zum Emissionsverhalten nicht erfasst werden !

    • Versicherungsbestätigung
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung mit Kopie des Personalausweises der / des Vertretungsberechtigten (bei Zulassung auf eine Firma)

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de