Kraftfahrzeug Zulassung erstmaligOnline erledigen

    Zulassung für Neufahrzeug

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Remscheid

    Folgende Dienstleistungen werden online angeboten (auch für E-Fahrzeuge):
    • Antrag auf Neuzulassung eines KFZ
    • Antrag auf Wiederzulassung eines KFZ
    • Antrag auf Umschreibung eines KFZ mit Kennzeichenwechsel
    • vollautomatisierte Umschreibung eines KFZ ohne Kennzeichenwechsel
    • vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines KFZ (Abmeldung)
    • vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines KFZ
    Beachten Sie bitte, dass folgende Vorgänge nicht möglich sind:
    • Zulassungsvorgänge für Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, historische Kennzeichen und andere besondere Formen der Zulassung

    Hierfür ist weiterhin die persönliche Vorsprache bzw. die Inanspruchnahme eines Dienstleisters erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b39a9de7395cdc3d03d7c0970d2bb445

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Elberfelder Straße 32-36

    42853 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Remscheid

    Um einen Antrag online stellen zu können, sind folgende Unterlagen bzw. Voraussetzungen notwendig:

    Sicherstellung Ihrer Identität
    Zur Sicherstellung Ihrer Identität benötigen Sie
    • einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
    • PIN zum Ausweisdokument
    • Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp (Möglichkeit des Downloads: AusweisApp für Apple oder  AusweisApp für Android) oder
    • ein Kartenlesegerät das am Computer/Laptop angeschlossen werden muss oder
    • einen Computer/Laptop mit kostenloser AusweisApp (Möglichkeit des Downloads: AusweisApp für Computer/Laptop)
      Zulassung und Umschreibung
    Im Falle einer Zulassung/Umschreibung müssen Sie desweiteren bereit halten:
    • die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
    • die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer


    Sicherheitscodes auf Dokumenten:
    Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes eingeben. Fahrzeugpapiere sind erst seit dem Jahr 2015 (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und seit dem Jahr 2018 (Zulassungsbescheinigung Teil 2) mit entsprechenden Codes versehen. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung.

    Bitte prüfen Sie vor Beginn des Vorgangs ob die entsprechenden Codes auf Ihren Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind.

    Formulare

    Hinweise für Remscheid

    Voraussetzungen

    Hinweise für Remscheid

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Remscheid

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Remscheid

    Kosten

    Hinweise für Remscheid

    Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Der fällige Gesamtbetrag ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und wird Ihnen im Laufe der Antragstellung entsprechend angezeigt. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Remscheid

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Remscheid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de