Zulassung für Neufahrzeug
Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Beschreibung
Hinweise für Oberhausen
Sie haben ein Fahrzeug erworben, dass zum ersten Mal zugelassen werden soll.
Hier können Sie Ihre Online Zulassung durchführen oder hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Bitte beachten Sie die Benutzerleitfäden für die Online-Zulassung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberhausen
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit COC-Papier
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bankverbindung IBAN (bei Bevollmächtigung ausgefülltes SEPA-Mandat)
Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis / Reisepass des/der Bevollmächtigten)
- Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise / Reisepässe beider Erziehungsberechtigten mitzubringen.
Zulassung für juristische Personen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Kopie Personalausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
- Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre
- (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis / Reisepass des/der Bevollmächtigten)
Zulassung für Einzelunternehmen oder GbR zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass im Original
- (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis / Reisepass des/der Bevollmächtigten)
- Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre
Zulassung für Vereine zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Personalausweis des Vereinsvorsitzenden im Original
- (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis / Reisepass des/der Bevollmächtigten)
Bitte beachten Sie die Benutzerleitfäden für die Online-Zulassung.
Formulare
Hinweise für Oberhausen
Voraussetzungen
Hinweise für Oberhausen
Rechtsgrundlage(n)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Fristen
Hinweise für Oberhausen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberhausen
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Weitere Informationen
Hinweise für Oberhausen
Hier können Sie Ihre Online Zulassung durchführen oder hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Bitte beachten Sie die Benutzerleitfäden für die Online-Zulassung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020
Stichwörter
Hinweise für Oberhausen