Kraftfahrzeug Zulassung erstmaligOnline erledigen

    Zulassung für Neufahrzeug

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen

    Sie haben ein Fahrzeug erworben, dass zum ersten Mal zugelassen werden soll.

    Hier können Sie Ihre Online Zulassung durchführen oder hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

    Bitte beachten Sie die Benutzerleitfäden für die Online-Zulassung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8608407882862c16b8a2ead55a9c2b11

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz.-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Förderturm 28

    46049 Oberhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0208 825-9007

    Fax: 0208 825-9133

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    • Zulassungsbescheinigung Teil II mit COC-Papier
    • elektronische Versicherungsbestätigung  (eVB)
    • Bankverbindung IBAN  (bei Bevollmächtigung ausgefülltes SEPA-Mandat)

    Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:

    • Personalausweis oder Reisepass im Original
    • (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis / Reisepass des/der Bevollmächtigten)
    • Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise / Reisepässe beider Erziehungsberechtigten mitzubringen.

    Zulassung für juristische Personen zusätzlich:

    • Handelsregisterauszug
    • Kopie Personalausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
    • Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre
    •  (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis / Reisepass des/der Bevollmächtigten)

    Zulassung für Einzelunternehmen oder GbR zusätzlich:

    • Personalausweis oder Reisepass im Original
    • (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis / Reisepass des/der Bevollmächtigten)
    • Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre

    Zulassung für Vereine zusätzlich:

    • Auszug aus dem Vereinsregister
    • Personalausweis des Vereinsvorsitzenden im Original
    • (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis / Reisepass des/der Bevollmächtigten)

    Bitte beachten Sie die Benutzerleitfäden für die Online-Zulassung.

    Formulare

    Hinweise für Oberhausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberhausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Oberhausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberhausen

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberhausen

    Hier können Sie Ihre Online Zulassung durchführen oder hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

    Bitte beachten Sie die Benutzerleitfäden für die Online-Zulassung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberhausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de