Kraftfahrzeug Zulassung erstmaligOnline erledigen

    Kraftfahrzeug Zulassung

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6967abc6194de87d1754db8a5b2124de

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • Ein Tag (plus Zustellzeitraum bei einer internetbasierten Neuzulassung, sofort bei persönlicher Vorsprache)

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Benötigte Unterlagen
    Bei Zulassung auf eine natürliche Person:
    • Personalausweis oder Pass
    • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten + schriftliche Vollmacht des Bevollmächtigten
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • COC - Papier
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.

    Sie können Ihr Anliegen auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. In vielen Fällen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle.

    Weitere Informationen erhalten Sie  auf der Dienstleistungsseite "Dienstleistungen online beantragen über i-KFZ" 

    Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:
    1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach § 3a KraftStG vor.
    2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

    Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
    • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
    • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.
    Bei Zulassung auf eine juristische Person:

    Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Bitte beachten Sie die gesonderten Antragsunterlagen je nach Unternehmensform unter Downloads.

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ohne Ausnahme im Original vorliegen.

    Downloads:
    • Information bei Zulassung auf eine juristische Person
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Links
    • Datenschutzrechtliche Hinweise - Zulassungswesen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de