Vorgesehen zum Löschen - Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
In besonderen Fällen des Eigentümerinnenwechsels bzw. Eigentümerwechsels wird ein sogenannter Herkunftsnachweis notwendig. Flurstücke, die im Besitz der Stadt Bielefeld sind, wie zum Beispiel Straßen und Wege, müssen nicht im Grundbuch geführt werden. Wird ein solches Flurstück oder ein Teil davon veräußert, muss es wieder ins Grundbuch aufgenommen werden.
Um ein Flurstück wieder eintragen zu können, muss festgestellt werden, in welchem Grundbuch es zuletzt geführt wurde. Diese Angaben werden aus den Katasterunterlagen ermittelt und im Herkunftsnachweis dokumentiert.
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Ansprechpartner
Amt für Geoinformationen und Kataster Abteilung Geoinformationen, Verwaltung, Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstückswerte Abschnitt Verwaltung, Katasterauskunft und Geoservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3433
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Nordrhein-Westfalen
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