Antrag auf Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen
Hinweise für Leopoldshöhe
Beschreibung
Hinweise für Leopoldshöhe
Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung obliegt dem Jugendamt des Kreises Lippe.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Hierin sind die Art, Dauer und der Umfang von Tätigkeiten von Kindern und Jugendlichen geregelt. Die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren ist grundsätzlich verboten. Für bestimmte Bereiche und Tätigkeiten können jedoch Ausnahmen beantragt werden. Hierzu zählen z.B. Theaterveranstaltungen, Musikaufführungen und Aufnahmen im Rundfunk, auf Ton- und Bildträgern sowie Film- und Fotoaufnahmen. Für eine Genehmigung sind zunächst Einverständniserklärungen beider Elternteile sowie des Kinderaztes und der Schule des Kindes einzuholen. Anschließend muss eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes erfolgen.
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Ansprechpartner
Kreisjugendamt Lippe (Regionalbüro Oerlinghausen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05231 621-510
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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