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Antrag auf Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Für die Teilnahme an Maßnahmen der öffentlich geförderten Kinder- und Jugenderholung wird von den Trägern ein Teilnahmebeitrag erhoben. Dieser Teilnahmebeitrag kann vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Antrag des Teilnehmenden bezuschusst oder übernommen werden, sofern ihm / ihr die Belastung nicht zuzumuten ist und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist. Die Übernahme bzw. die Teilübernahme des Beitrags geschieht im Wege der Einzelfallförderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Hierbei sind per Ratsbeschluss festgesetzte Förderungshöchstbeträge zu beachten
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis (bei Online-Antrag) Antrag auf Zuschuss zu einer Kinder- und Jugenderholungsmaßnahme Nachweis über das Einkommen (vollständige Bewilligungsbescheide Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.) Nachweis über anderes Einkommen (Lohn, Renten, usw., dann auch Nachweis über Unterkunftskosten, Verbindlichkeiten, Versicherungen und ähnliche Ausgaben)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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