Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung WunschkennzeichenOnline erledigen

    Wunschkennzeichen beantragen

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Regeln zur Reservierung von Wunschkennzeichen:

    • Die Anzahl der Reservierungen ist auf Ihren tatsächlichen persönlichen Bedarf zu beschränken.
    • Die Stadt Dortmund behält sich vor, Reservierungen zu löschen, soweit diese die Anzahl von drei Reservierungen überschreiten oder missbräuchlich getätigt oder genutzt werden.
    • Das reservierte Kennzeichen kann ausschließlich der in der Reservierung angegebenen Person zugeteilt werden. Ergänzend gilt, dass die reservierte Kennzeichenkombination nicht an andere Personen weitergegeben werden darf.
    • Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Kennzeichenreservierung die korrekten Daten zur Person, Firma oder zum*zur sonstigen Halter*in in genauer Schreibweise angegeben.
    • Ihre Reservierung gilt für 90 Tage.
    • Nach Ablauf der 90 Tage wird das Kennzeichen grundsätzlich wieder freigegeben.
    • Sofern sich die Zulassung eines Fahrzeuges aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert, kann nach Glaubhaftmachung durch entsprechende Nachweise (z.B. Schreiben des Autohauses) die Reservierung des Wunschkennzeichens bis über den Liefertermin hinaus verlängert werden.
    • Die Verlängerung für weitere 90 Tage kostet 2,60 € und kann nur per Mail bei den Bürgerdiensten veranlasst werden. Dafür wenden Sie sich per Mail an die Zulassungsstelle unter wunschkennzeichenverlaengerung@stadtdo.de.

    Allgemeine Hinweise:

    Wir empfehlen die Vorabreservierung eines Kennzeichens im Internet. Sie können sich vor dem Besuch bei den Bürgerdiensten die Schilder von einem Händler Ihrer Wahl erstellen lassen, dies beschleunigt den Besuch. Jede Erkennungsnummer kann in einem Zulassungsbezirk nur einmal vergeben werden, auch wenn es sich um verschiedene Kennzeichenarten handelt (z.B. Grünes Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Oldtimer-Kennzeichen und E-Kennzeichen). Bei Kennzeichen mit dem Zusatz E (Elektrokennzeichen), H (Oldtimerkennzeichen) und des Saisonzeitraumes handelt es sich zwar nur um Zusätze, die bei der Kennzeichenreservierung aber mit berücksichtigt werden müssen. In diesen Fällen können nur bis zu 7 Stellen reserviert werden. Bei der Kombination H-Kennzeichen und Saisonzeitraum können dann nur 6 Stellen reserviert werden.

    Verwendete Zeichen und Kombinationen:

    • Verwendet werden grundsätzlich die Buchstaben des Alphabets sowie Ziffern (0 bis 9).
    • Für die Erkennungsnummer dürfen mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils allein oder als Kombination von zwei Buchstaben zugeteilt werden.
    • Die Buchstabenkombinationen (HJ, KZ, NS, SA, SS) dürfen nicht verwendet werden.
    • Bei den Ziffern gibt es keine Ausnahmen, die Null darf aber bei Standard-Kennzeichen nicht als erste Ziffer stehen.
    • Insgesamt darf ein Kennzeichen nicht mehr als acht Stellen (alle Buchstaben und Ziffern) enthalten. Daher hängt es auch von der Länge des Zeichens des Verwaltungsbezirks ab, welche Kombinationen eine Zulassungsstelle vergeben kann.

    Zweistellige Kombinationen:

    Zweistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. Mit kurzen Nummern lässt sich ein kürzeres Schild realisieren, da es keine Mindestlänge für Kennzeichenschilder gibt, solange die sonstigen Bestimmungen eingehalten werden. Generell kann eine Zulassungsstelle bereits zugeteilte Kennzeichen ändern - auch gegen den Willen des Fahrzeughalters*der Fahrzeughalterin.

    Verlust der Kennzeichenschilder:

    Bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichenschildes wird die Nummer bis zum Wiederauffinden des Schildes gesperrt, höchstens jedoch für zehn Jahre. Der*Die Halter*in ist somit prinzipiell nicht Eigentümer*in der Nummer, kann sie also z.B. nicht verkaufen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_388ce96a7d009c8323e20488445f07b2

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    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Technisch geändert am 04.05.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Fax: +49 231 50-29831

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 04.05.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens haben Sie in keinem Fall einen Rechtsanspruch.

    Der gewerbsmäßige Handel mit reservierten Wunschkennzeichen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behält die Stadt Dortmund sich vor, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

    Verfahrensablauf

    Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

    Hinweis:  Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

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    Sofort

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    • Reservierungsgebühr (egal ob persönlich oder online) 2,60 €
    • Verlängerung der Reservierung für 90 Tage zusätzlich 2,60 €
    • Zuteilung des Wunschkennzeichens 10,20 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Welche Buchstabenkombinationen sind zugelassen?:

    Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.

    Ausgenommen von einer Zuteilung bleiben folgende Buchstabenkombinationen: HJ, KZ, NS, SA, und SS.


    Kann ich die Reservierung verlängern?:

    • Ihre Reservierung gilt für 90 Tage.
    • Nach Ablauf der 90 Tage wird das Kennzeichen grundsätzlich wieder freigegeben.
    • Sofern sich die Zulassung eines Fahrzeuges aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert, kann nach Glaubhaftmachung durch entsprechende Nachweise (z.B. Schreiben des Autohauses) die Reservierung des Wunschkennzeichens bis über den Liefertermin hinaus verlängert werden.
    • Die Verlängerung für weitere 90 Tage kostet 2,60 € und kann nur per Mail bei den Bürgerdiensten veranlasst werden. Dafür wenden Sie sich per Mail an die Zulassungsstelle unter wunschkennzeichenverlaengerung@stadtdo.de.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de