Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, wobei Sie die Möglichkeit haben, eigene Wünsche zum Kennzeichen zu äußern. So können Sie das Kennzeichen des bisherigen Fahrzeuges grundsätzlich auch auf das neue Fahrzeug übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht. Dies bezieht sich auch auf Kennzeichen-Reservierungen, die jemand anderes vorgenommen und anschließend verkauft beziehungsweise versteigert hat.
Bei Umzügen innerhalb Deutschlands können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beibehalten. Voraussetzung ist, dass es dasselbe Fahrzeug ist und Sie der*die bisherige Halter*in sind.
Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie nun auch als neue*r Fahrzeughalter*in das Kennzeichen eines bislang in einer anderen Stadt noch zugelassenen und nun in Köln zu registrierenden Kraftfahrzeuges übernehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.
Formulare
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Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.
Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Zuteilung eines Wunschkennzeichens kostet 10,20 Euro.
Wenn Sie das Kennzeichen vorab online reservieren, kommen 2,60 Euro dazu, insgesamt sind das also 12,80 Euro.
Sie können diese Gebühr zusammen mit den anderen Gebühren für die Zulassung bei uns vor Ort in der Zulassungsstelle bezahlen.
Wenn Sie als Halter*in für ein anderes Fahrzeug dieses Kennzeichen wieder zuteilen lassen möchten, werden die Gebühren für das Wunschkennzeichen erneut fällig.
Wenn Sie als Halter*in für dasselbe Fahrzeug dieses Kennzeichen wieder zuteilen lassen möchten, müssen Sie keine Gebühr für das Wunschkennzeichen bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021