Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Eine Leistungserbringung kann erfolgen, wenn die wirtschaftlichen (Einkommen & Vermögen) und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Der Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen ist an das Sozialamt der Stadt Paderborn zu richten.
Unter der Rubrik "Downloads" haben Sie die Möglichkeit, die nötigen Formulare für die Antragstellung herunterzuladen. Abhängig von Ihrem Einzelfall erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeitung bei Bedarf weitere Formulare im Rahmen des Antragsverfahrens zugeschickt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Nach den Bestimmungen des 5. bis 9. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Hilfen in besonderen Lebenslagen beantragt werden.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die gewährten Hilfen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Frage kommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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