Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

    Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    In Bedarfslagen, die nicht durch andere Regelungen abgedeckt sind, können Sozialhilfemittel gewährt werden. Eine solche sonstige Lebenslage liegt vor, wenn sie weder in den Kapiteln 3 bis 9 des Sozialgesetzbuches 12 (SGB XII) bzw. den sonstigen Hilfen in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 72, 74 SGB XII) noch in anderen Bereichen des Sozialrechts geregelt ist und sie ihrer atypischen Art nach geeignet ist, zur Sicherstellung der Ziele der Sozialhilfe (§ 1 SGB XII) eine Bedarfsdeckung unter Einsatz öffentlicher Mittel zu rechtfertigen.

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    Rechtsgrundlage(n)

    § 73 SGB XII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldbröl

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de