Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Wenn jemand pflegebedürftig ist (mindestens Pflegegrad 2) und die Leistungen der Pflegekasse für die Versorgung nicht ausreichend sind, besteht ggf. die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zu erhalten. Die Leistungen werden einkommens- und vermögensabhängig erbracht.
Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 73 SGB XII
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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