Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Hilfen können auch in sonstigen Lebenslagen gewährt werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Entsprechende Leistungen werden dann als Beihilfe oder Darlehen gewährt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die beizubringenden Unterlagen werden im ersten persönlichem Beratungsgespräch festgelegt.
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 73 SGB XII
Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen