Geburtszeit
Zeitpunkt der Geburt
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Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag gerne aktuelle Personenstandsurkunden aus. Folgende Urkunden können Sie hier beantragen: deutsche oder internationale Geburtsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden) beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweise (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden) deutsche oder internationale Heiratsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geheiratet haben) beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit und ohne Hinweise (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geheiratet haben) Lebenspartnerschaftsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück eine Lebenspartnerschaft begründet haben) beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück eine Lebenspartnerschat begründet haben) Sterbeurkunde (falls die Person in Rheda-Wiedenbrück verstorben ist) Die gewünschte Urkunde können Sie wie folgt beantragen: Per E-Mail: Dafür benötigen Sie einen Antrag, den Sie unter Downloads finden. Diesen können Sie auf Ihrem elektronischen Gerät ausfüllen und uns per E-Mail einmal zusenden. Die Gebühr müssten Sie vorab überweisen. Auf dem Antrag ist unsere E-Mail-Adresse und auch die Bankverbindung mit dem Kassenzeichen vermerkt. Sobald Ihr Antrag angekommen und Ihre Gebühr verbucht worden ist, erhalten Sie Ihre gewünschte Urkunde per Post zugesandt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Antrag Kopie des Personalausweises oder Reisepasses auf Vorder- und Rückseite alternativ Kopie des elektronischen Aufenthaltstitels auf Vorder- und Rückseite
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt muss angezeigt werden bis: binnen einer Woche nach der Geburt.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist wird der Tag der Geburt nicht mitgerechnet.
Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Verwaltungsgebühr für die Anzeige einer Geburt: keine.
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sind gebührenpflichtig. Bei einem per E-Mail gestellten Antrag müssten Sie vorab unter folgender Bankverbindung überweisen: Empfänger: Stadt Rheda-Wiedenbrück IBAN: DE18 4785 3520 0000 0001 66 BIC: WELADED1WDB Kassenzeichen: 020301/431101/(Name des Urkundsinhabers)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück