Melderegisterauskunft - Erteilung GruppenauskunftOnline erledigen

    Gruppenauskunft erteilen

    Sie möchten Meldedaten zu einer bestimmten Personengruppe erhalten? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Es wird unterschieden zwischen einer

    • einfachen Melderegisterauskunft und einer
    • erweiterten Melderegisterauskunft.

    Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen
    • Geburtsdatum und -ort
    • Geschlecht oder
    • letzte bekannte Anschrift.

    Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

    Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Einzugs- und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_32caa848eb093d366bf5de9de3065160

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
    • Vor- und Zuname der gesuchten Person
    • bisherige Anschrift oder Geburtsdatum der gesuchten Person
      (Sonst kann wegen Namensgleichheit keine Auskunft erteilt werden)
    • bei erweiterter Auskunft: Vollstreckungstitel in Kopie, soweit vorhanden

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Auskunftswunsch muss im öffentlichen Interesse und somit im Interesse der innerstaatlichen Allgemeinheit liegen.
    • Sie müssen eine zulässige Angabe als Zuordnungsmerkmal der Personengruppe verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie wenden sich an die zuständige(n) Meldebehörde(n).
    • Sie weisen das öffentliche Interesse an Ihrem Auskunftswunsch nach.
    • Sie teilen das gewünschte Zusammensetzungsmerkmal oder die gewünschten Zusammensetzungsmerkmale der Personengruppe mit.
    • Sie erhalten die zulässigen Daten zu der Personengruppe.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lage

    • 11,00 Euro für eine einfache Auskunft
    • 15,00 Euro für eine erweiterte Auskunft
    • 25,00 Euro für eine Auskunft aus der Altdatei für Daten von vor 1986
    • 25,00 Euro für eine Auskunft mit vorangegangenen örtlichen Ermittlungen

    Sollte die von Ihnen gesuchte Person nicht in Lage gemeldet sein, wird auch für eine Negativauskunft die entsprechende Gebühr erhoben.

    Für eine/n Vermieter:in ist eine Melderegisterauskunft gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de