Gruppenauskunft erteilen
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Man unterscheidet zwischen
- einfacher Melderegisterauskunft und
- erweiterter Melderegisterauskunft
Voraussetzung für das Beantragen einer Meldregisterauskunft ist, dass die Person, über die Sie Auskunft haben möchten, ganz klar durch Ihre Angaben im Melderegister identifizierbar ist.
Hierzu werden in der Regel mindestens 3 der folgenden Angaben benötigt.
- Familienname
- früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift
Die Erteilung der Auskunft ist nur zulässig, wenn Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Einfache Melderegisterauskunft
- ausgefülltes Antragsformular
Erweiterte Melderegisterauskunft
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
Voraussetzungen
Hinweise für Spenge
Einfache Melderegisterauskunft
Voraussetzung für das Beantragen einer Meldregisterauskunft ist, dass die Person, über die Sie Auskunft haben möchten ganz klar durch Ihre Angaben im Melderegister identifizierbar ist.
Hierzu werden in der Regel mindestens 3 der folgenden Angaben benötigt.
- Familienname
- früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift
Die Erteilung der Auskunft ist nur zulässig, wenn Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
Melderegisterauskufnt
- §44 ff Bundesmeldegesetz (BMG)
Gebühren
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Spenge
- Wenn Sie persönlich ins Bürgerbüro kommen, können Sie die Melderegisterauskunft in der Regel sofort mitnehmen.
- Wenn Sie unser Online-Formular nutzen, dauert es in der Regel 1-2 Wochen, bis Ihnen der Auszug zugeschickt wird.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Spenge
Die einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift
- Todesmitteilung (falls die Person verstorben ist)
Eine erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich Daten wie:
- frühere Namen
- Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Spenge